Bewohner

Version vom 12. März 2018, 03:10 Uhr von 2001:7c7:20f7:4001:c429:6ad0:b267:4964 (Diskussion) (→Ferienvertreter: Entfernt, da nicht mehr aktuell: "Der Gästeflur wird nur mit Ferienvertretern belegt.")

Im HaDiKo werden die Bewohner anhand ihres Mietstatusses unterschieden.

ordentlicher Bewohner

Ordentliche Bewohner sind Bewohner des Hans-Dickmann-Kollegs, die durch den HaDiKo e.V. zum Festeinzug aufgenommen oder durch das International Students Office (IStO) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vermittelt wurden.

Nur ordentliche Bewohner können aktive Mitglieder des HaDiKo e.V. sein – gleichzeitig sind sie zur Anwesenheit bei Hausvollversammlungen verpflichtet.

Für die Miete und die Zimmerbelegung wird noch unterschieden, ob die ordentlichen Bewohner durch den Belegungsausschuss aufgenommen oder das IStO vermittelt wurden.

IStO

Das International Students Office (IStO) vermittelt 90 Zimmer direkt an Studenten, die dann auf den Fluren verteilt werden.

Ferienvertreter

Sind nicht alle Zimmer belegt, so kann der Belegungsausschuss sie monatsweise an Ferienvertreter vergeben. Ferienvertreter können maximal sechs Monate im HaDiKo wohnen.


Ferienvertreter sind nicht berechtigt, Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Sie werden von der Gesamtzahl der benötigten Unterschriften abgezogen.

Untermieter

Wird ein Zimmer untervermietet, so bleibt der eigentliche ordentliche Bewohner für das Zimmer verantwortlich.

Der Untermieter muss immatrikulierter Student sein, der Ort der Hochschule spielt dabei keine Rolle.

Untermeiter sind nicht berechtigt, Anträge Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Hier bleibt der Hauptmieter zur Unterschrift berechtigt.