Die Hausvollversammlung (HVV) ist eine Versammlung aller Mitbewohner eines Hauses. Ihre genauen Aufgaben und Regularien werden in jeder Haus-Geschäftsordnung einzeln geregelt.

Die HVV unterscheidet sich vom Hausparlament in der Hinsicht, dass alle Mitbewohner explizit dazu eingeladen werden. In manchen Häusern gilt Anwesenheits- oder Abmeldepflicht.

Häufigkeit

Hausvollversammlungen müssen in den meisten Häusern nicht und werden daher meist nicht einberufen. Eine Ausnahme bildet das K1, welches einmal im Halbjahr auf einer solchen Versammlung Haus-weite Ämter wählt. Andere Häuser lösen dies über Briefwahlen.

Aufgaben

Typische Aufgaben der Hausvollversamlung beinhalten Haus-weite Wahlen, wie von Haussprechern, Kontrollräten und KA-Vertretern.

In den meisten Hausgeschäftsordnungen wird aufgeführt, dass am Ende der Hausvollversammlung eine Sitzung des Hausparlamentes ohne eigene Einladung angefügt werden kann. DIeser Punkt sollte in der Einladung zur HVV aufgeführt werden.