Im HaDiKo werden die Bewohner*innen anhand ihres Mietstatusses unterschieden.

ordentliche*r Bewohner*in

Ordentliche Bewohner*innen sind Bewohner*innen des Hans-Dickmann-Kollegs, die durch den HaDiKo e.V. zum Festeinzug oder semesterweise als Austauschstudierende aufgenommen wurden.

Nur ordentliche Bewohner*innen können aktive Mitglieder des HaDiKo e.V. sein – gleichzeitig sind sie zur Anwesenheit bei Hausvollversammlungen verpflichtet.

Für die Miete und die Zimmerbelegung wird noch unterschieden, ob die ordentlichen Bewohner *innen durch den Belegungsausschuss als reguläre Langzeitmieter*innen oder als Austauschstudierende aufgenommen wurde.

IStA

Früher vom International Students Office (IStO) vermittelt, heute vom Belegungsausschuss selbst verwaltet gibt es auf jedem Flur des HaDiKo (mit Ausnahme des Doktorandenbaus) ein Zimmer, das für eine*n Austauschstudent*in reserviert ist. Diese Zimmer werden jeweils semesterweise für wahlweise ein oder zwei Semester vergeben.

Ferienvertreter*innen

Sind nicht alle Zimmer belegt, so kann der Belegungsausschuss sie monatsweise an Ferienvertreter*innen vergeben.

Ferienvertreter*innen können das Zimmer in der Regel nur für einen Monat bewohnen.

Ferienvertreter sind nicht berechtigt, Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Sie werden von der Gesamtzahl der benötigten Unterschriften abgezogen.

Untermieter*innen

Wird ein Zimmer untervermietet, so bleiben die eigentlichen ordentlichen Bewohner*innen für das Zimmer verantwortlich.

Untermieter*innen müssen immatrikulierte Studierende sein, der Ort der Hochschule spielt dabei keine Rolle.

Untermeiter*innen sind nicht berechtigt, Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Hier bleiben die Hauptmieter*innen zur Unterschrift berechtigt.