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* Verfassungsfeindliche Symbole werden als ungültig gewertet.
* Verfassungsfeindliche Symbole werden als ungültig gewertet.
* Markierungen, die einer außenstehenden Person Rückschlüsse auf die Identität der ausfüllenden Person ziehen lassen machen den gesamten Wahlzettel ungültig.
* Markierungen, die einer außenstehenden Person Rückschlüsse auf die Identität der ausfüllenden Person ziehen lassen machen den gesamten Wahlzettel ungültig.
* Ist ein Wahlzettel versehen, mit Zeichen, die nicht lediglich der Kenntlichmachung der eindeutigen Stimme dienen, entscheidet die Wahlleitung, ob der Stimmzettel zu werten ist.
* Ist ein Wahlzettel mit Zeichen versehen, die nicht lediglich der Kenntlichmachung der eindeutigen Stimme dienen, entscheidet die Wahlleitung, ob der Stimmzettel zu werten ist.