Fast alle Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der studentischen Selbstverwaltung des HaDiKo werden demokratisch gewählt.

Die Wahlen finden immer am Ende eines Halbjahres statt und werden gemäß unserer Wahlordnung vom Ältestenrat koordiniert.

Ablauf

Im Sinne der Vereins-internen Öffentlichkeitsarbeit haben sich der Ältestenrat und der Öffentlichkeitsausschuss auf folgendes Vorgehen zur Wahl geeinigt:

Ankündigungen an die Bewohner

  1. Ende April/Oktober: Wahlankündigung und Einladung zum Infoabend durch den Ältestenrat. Diese E-Mail enthält einen offiziellen Anhang mit den ordnungsgemäßen Eckdaten zur Wahl und einen einladenden, bewerbenden Text für den Infoabend bzw. die Wahl im Allgemeinen (im Kontext, dass diese E-Mail an hunderte Bewohner geht, die davon zum ersten Mal hören und wahrscheinlich weder auf Anhänge, noch auf Links klicken werden). Damit der Infoabend als Informationsveranstaltung für die heimweiten Gremien gilt, muss diese Einladung min. 4 Tage vor dem Infoabend erfolgen (siehe Gremienordnung). Besser ist eine Vorlaufzeit für die Bewohner von 1 bis 2 Wochen.
  2. Erster Dienstag im Mai/November: Erinnerung an den Infoabend mit Nennung der tatsächlich anwesenden Gruppen der Selbstverwaltung durch den Öffentlichkeitsausschuss.
  3. Mitte Mai/November: Start des Wahlaktes für die direkten Wahlen durch die Bewohner durch den Ältestenrat (E-Mail). Kandidatenvorstellung durch den Öffentlichkeitsausschuss (Aushänge).
  4. Anfang Juni/Dezember: Verkündung der Wahlergebnisse durch den Ältestenrat.

Jede dieser vier Schritte stellt eine E-Mail an alle unserer 1102 Bewohner dar! Aus diesem Grund achten beide der Gremien auf das Schreiben sinnvoller E-Mails inkl. des Vieraugenprinzips. Die Termine liegen bewusst 1-2 Wochen auseinander, damit die Bewohner nicht von E-Mails überflutet werden und die wahrgenommene Signifikanz der einzelnen E-Mails hoch bleibt.

Ankündigungen an die Selbstverwaltung

Die Gruppen der Selbstverwaltung sollen durch folgende E-Mails an ihre Möglichkeiten und Pflichten erinnert werden:

  1. Einladung zum Mitmachen beim Infoabend 1-3 Wochen vor dem Infoabend durch den Öffentlichkeitsausschuss.
  2. Erinnerung an Wahlvorschläge 2-3 Wochen vor dem Listenschluss durch den Ältestenrat. Zu wählende Sprecher oder Mitglieder können durch die vorherige Besetzung vorgeschlagen werden. Dies wird bei der Wahl entsprechend gekennzeichnet.

Auszählung

  • Stimmzettel sind zu werten, wenn die Markierungen einen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.
  • Die Form der Markierung ist nicht vorgeschrieben, solange pro auszufüllender Zeile ein Feld eindeutig markiert ist.
  • Kumulieren ist nicht zulässig, mit Zahlen ausgefüllte Zeilen zählen als ungültig.
  • Ausstreichungen sind zulässig.
  • Leere Zeilen werden als Enthaltung gewertet.
  • Mehrere, nicht ausgestrichene Markierungen in einer Zeile zählen als ungültig.
  • Verfassungsfeindliche Symbole werden als ungültig gewertet.
  • Markierungen, die einer außenstehenden Person Rückschlüsse auf die Identität der ausfüllenden Person ziehen lassen machen den gesamten Wahlzettel ungültig.
  • Bei Kennzeichnungen, die durch die obenstehenden Regelungen nicht abgedeckt sind, entscheidet die Wahlleitung, ob der Stimmzettel zu werten ist.