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# Anfang Juni/Dezember: Verkündung der Wahlergebnisse ''durch den Ältestenrat''.
# Anfang Juni/Dezember: Verkündung der Wahlergebnisse ''durch den Ältestenrat''.


Jede dieser vier Schritte stellt eine '''E-Mail an alle unserer 1102 Bewohner''' dar! Aus diesem Grund achten beide der Gremien auf das Schreiben sinnvoller E-Mails inkl. des [https://de.wikipedia.org/wiki/Vier-Augen-Prinzip Vieraugenprinzips].
Jede dieser vier Schritte stellt eine '''E-Mail an alle unserer 1102 Bewohner''' dar! Aus diesem Grund achten beide der Gremien auf das Schreiben sinnvoller E-Mails inkl. des [https://de.wikipedia.org/wiki/Vier-Augen-Prinzip Vieraugenprinzips]. Die Termine liegen bewusst 1-2 Wochen auseinander, damit die Bewohner nicht von E-Mails überflutet werden und die wahrgenommene Signifikanz der einzelnen E-Mails hoch bleibt.


==== Ankündigungen an die Selbstverwaltung ====
==== Ankündigungen an die Selbstverwaltung ====
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# Einladung zum Mitmachen beim Infoabend 1-3 Wochen vor dem Infoabend ''durch den Öffentlichkeitsausschuss''.
# Einladung zum Mitmachen beim Infoabend 1-3 Wochen vor dem Infoabend ''durch den Öffentlichkeitsausschuss''.
# Erinnerung an Wahlvorschläge 2-3 Wochen vor dem Listenschluss ''durch den Ältestenrat''. [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Wahlordnung.pdf#@AbsClause.P-5 Zu wählende Sprecher oder Mitglieder können durch die vorherige Besetzung vorgeschlagen werden]. Dies wird bei der Wahl entsprechend gekennzeichnet.
# Erinnerung an Wahlvorschläge 2-3 Wochen vor dem Listenschluss ''durch den Ältestenrat''. [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Wahlordnung.pdf#@AbsClause.P-5 Zu wählende Sprecher oder Mitglieder können durch die vorherige Besetzung vorgeschlagen werden]. Dies wird bei der Wahl entsprechend gekennzeichnet.
==== Auszählung ====
* Stimmzettel sind zu werten, wenn die Markierungen einen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.
* Die Form der Markierung ist nicht vorgeschrieben, solange pro auszufüllender Zeile ein Feld eindeutig markiert ist.
*Kumulieren ist nicht zulässig, mit Zahlen ausgefüllte Zeilen zählen als ungültig.
* Ausstreichungen sind zulässig.
* Leere Zeilen werden als Enthaltung gewertet.
* Mehrere, nicht ausgestrichene Markierungen in einer Zeile zählen als ungültig.
* Verfassungsfeindliche Symbole werden als ungültig gewertet.
* Markierungen, die einer außenstehenden Person Rückschlüsse auf die Identität der ausfüllenden Person ziehen lassen machen den gesamten Wahlzettel ungültig.
* Bei Kennzeichnungen, die durch die obenstehenden Regelungen nicht abgedeckt sind, entscheidet die Wahlleitung, ob der Stimmzettel zu werten ist.