Das Lastenfahrrad

Viel diskutiert und jetzt soll es hoffentlich so langsam kommen. Joschka i205 und Anton F307 haben deshalb in dem folgenden Wikiartikel ihr Konzept und ihre Ideen der Umsetztung niedergeschrieben. Bei Fragen darf gerne auf die beiden zugekommen werden.

Konzept

Idee

Alle Bewohner*innen des HaDiKos sollen leicht und einfach an ein elektrisches Lastenfahrrad kommen. Dazu muss eine Einführung absolviert werden, bei der die Benutzer*innen die Basics erklärt bekommen. Zudem wird im Beisein der Minister*innen auch eine Probefahrt unternommen, um ein Gefühl führ das Fahrzeug zu vermittlen. Es ist außerdem verpflichtend, die zugehörigen Nutzungsbedingungen zu unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt kann das Lastenfahrrad über ein Onlinebuchungstool ausgeliehen werden. Nachdem man sich in einem Slot eingetragen hat, wird die Bewohner*in für den entsprechenden Zeitslot für das Fahrrad freigeschaltet. Dieses steht an einem Ort (ggfs. im Fahrradkeller K4 auf der Abstellfläche für Umbauten) mit einem abschließbaren Schrank, in dem Akku, ggfs. Boardcomputer und Schlüssel für das Schloss vom Lastenfahrrad gelagert werden. Vor der Fahrt muss der Ausleihende das Fahrrad auf Schäden kontrollieren und ist selbst für die Fahrbereitschaft des Fahrrades verantwortlich. Schäden während der Fahrt meldet die leihende Person unverzüglich an das Lastenfahrradministerium.

Einweisung

Nach Abschluss der Einweisung soll klar sein, welche Stellen des Fahrrads vor der Fahrt kontrolliert werden müssen und welche rechtlichen Haftungen (siehe Nutzungsbedingungen und Rechtliches) bestehen. Zusätzlich werden 50€ Kaution eingesammelt. Diese werden beim Vorstand verwahrt. Bei der Einweisung soll auf folgenden Themen eingegangen werden:

Verleihsystem

  • Wie ist der Ablauf einer Ausleihe?
  • Auf welche Website muss ich?
  • Nach Ausleihen im System dauert es ca. 30 min bis man freigeschaltet ist

Material

  • Wo liegt der Akku?
  • Wo liegt der Schlüssel für das Schloss?
  • Wo liegt der Boardcomputer?
  • Wo müssen Dinge abgelegt werden?

Nutzungsbedingungen und Rechtliches

Es soll erklärt werden, dass die ausleihende Person privat für Schäden haftet und verpflichtet ist diese zu melden:

  • TLDR der Nutzungsbedingungen:
    • vor Fahrtantritt muss die Fahrbereitschaft selbst überprüft werden
    • Schäden melden (an email von Minister und ins Schadensheft eintragen)
    • bei Schäden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, darft nicht gefahren werden!!
    • Verhalten in Unfallfall (s.U.)
    • keine Nutzung unter Alkohol/Drogen Einfluss
    • Beachten der StVO
    • Schäden am Fahrrad *immer* melden an Minister (hier Email einfügen) und ins Schadensheft eintragen.
    • plus alles weitere mit gesundem Menschenverstand
  • Unterschreiben/Akzeptieren der Nutzungsbedingungen. Ohne Unterschrift ist keine Fahrt möglich.

Betrachten des Fahrrads und der zu beachtenden Teile

Was sollte vor Fahrantritt überprüft werden? Dies ist eine lediglich eine Empfehlung ohne Anspruch auf Vollständigkeit (siehe auch AGB NextBike):

  • Bremsen
  • Gangschaltung
  • Licht
  • Felgen
  • Reifen
  • Riemen
  • Rahmen

Diese Punkte werden im Schrank als Checkliste vorhanden sein.

Probefahrt

Hier soll auf die Besonderheiten des Fahrens mit einem Lastenrad eingegangen werden und die Bewohner*innen sollen mit der Fahrdynamik vertraut werden. Nachdem die Minister*innen jede der anwesenden Personen für ausreichend eingewiesen und fähig der Befolgung der Regeln halten, werden diese von den Ministern freigeschalten. Danach sind sie selbstständig in der Lage über das Buchungssystem einen Zeitslot zu buchen.

Ausleihe

Für die Ausleihe soll es eine Onlinebuchungsmaske geben, bei der die Bewohner das Fahrrad in Blöcken von jeweils drei Stunden leihen können. Das Ganze soll über eine Schnittstelle zum LDAP die Leute für den Schrank und ggfs. den Fahrradkeller freigeschalten, sodass sie nur dann auch Zugang zum Fahrrad erhalten, wenn sie ihn benötigen.

Nutzung

Nach dem erfolgreichen Ausleihen des Fahrrades, muss es vor dem Fahrantritt gecheckt werden. Dies dient zur Absicherung des Fahrenden und zur Kontrolle auf Schäden. Sollte ein Schaden gefunden werden, muss dieser dem verwaltendem Ministerium mitgeteilt werden und im Schrank hinterlegtem (oder online?) Schadensheft eingetragen werden. Während der Fahrt gelten die StVO sowie einige weitere Regeln, die in den Nutzungsbedingungen festgehalten sind. Unter anderem:

  • Für Alkohol gilt eine 0‰ Grenze und auch das Fahren unter Einfluss sonstiger Drogen ist verboten
  • es dürfen keine weiteren Personen befördert werden
  • nur die ausleihende Person darf das Fahrrad nutzen

Insgesamt gilt, dass das Fahrrad während der Ausliehe während des Abstellens immer abgeschlossen, im besten Fall angeschlossen werden soll. Im Falle eines Unfalls sind so viele aussagekräftige Bilder wie möglich zu machen und es ist den zuständigen Ministern ein Schadensbericht vorzulegen. Ist ein Dritter oder fremde Sachen im Unfall beteildigt so muss die Polizei verständigt werden. Für den Schaden muss dann je nach schwere die ausleihende Person haften. Die Kosten werden in den Allgemeinen Ausleih- und Nutzungsbedingunden festgehalten. Ist das Rad nicht bewegunsfähig, so muss das Fahrrad selbständig wieder ins HaDiKo gebracht werden. Ggfs. ist gegen einen Aufpreis die Abholung durch das verwaltende Ministerium oder andere Verantwortliche des HaDiKos möglich. Im Schadensfall oder im Falle eines Verlustes kann der Vorstand (und nur der Vorstand) den im Lastenfahrrad eingebauten Tracker orten, um das Fahrrad wieder ausfindig zu machen. Der Tracker kann nur die aktuelle Position ausgeben, und nicht den Verlauf der Fahrt.

Wartung

Die Wartung soll immer vor den regelmäßigen Einweisungsterminen erfolgen. Dazu kommt es zu einer regelmäßigen Kontrolle des Rades durch die Minister*innen. Die Minister*innen führen ein Wartungsheft, in dem mehrere Komponenten aufgelistet sind und für diese eine Risikoeinschätzung gemacht wird. Hier sind potentielle Einschätzungen:

  • Kein Schaden
  • unkritisch
    • Schäden ohne Einfluss auf die Sicherheit und mit einer Wahrscheinlichkeit nahe null um sich zu einem Sicherheitskritischen Fehler zu entwickeln, Bspw. kosmetische Schäden, oder Schäden die sofort behoben werden können z.B. Bremspunkt der Hydraulik nachstellen
  • Unter Beobachtung
    • Schaden ohne Einfluss auf die Sicherheit des Fahrrades, könnte sich aber zu einem kritischen Fehler entwickeln
    • bspw. leichte 8 im Reifen, kleiner Riss im Gummi des Mantels
  • Kritisch
    • Mit diesem Fehler ist das Rad nicht nutzbar, Fehler muss sofort behoben werden
    • bspw. Ausgelaufene Bremse, Rahmenbruch oder Gerissener Antriebsriemen

Zu der Fehlereinschätzung gibt es auch eine Beschreibung des Fehlers, sowie eine Beschreibung ob und mit welchen Mitteln der Fehler behoben wurde. Die Wartungsprotokolle werden aufbewahrt und dienen unteranderem im Falle eines Unfalls für die Absicherung des HaDiKo vor Fahrlässigkeitsfehlern. Zusätzlich zu der Wartung von uns soll es ähnlich wie bei Elke eine jährliche Inspektion und Wartung durch einen Profi geben. Dies wäre im Falle des Lastenfahrrads ein lokaler Fahrradhändler. Diese wird je nach dem Aufwand der getätigten Wartung vrstl. zwischen 100€ und 200€ kosten. Plan ist es, für das Lastenfahrrad langlebige Komponenten zu wählen, somit ist zu erwarten, dass die Verbrauchsmaterialien seltener gewartet werden müssen. Unsere aktuelle Einschätzung für eine hohe Nutzung (20 km/Tag: Eine Fahrt zum Lidl, Aldi, rewe, DM, usw. Hin und zurück sind 5 km, also 4 solcher Fahrten) des Rades ist:

  • Mäntel (500 Tage/ 1,4 Jahre)
  • Bremsklötze (1-2 Jahre --> Hier gibt es unterschiedliche Berichte über die Lebensdauer von Bremsklötzen)
  • Antriebsriemen (1500 Tage/ 4 Jahre)

Zu dem soll bei der Komponentenwahl des Rades darauf geachtet werden, dass die Teile off-the-shelf sind oder viele Alternative haben, so dass bei einer Reparatur keine lange Totzeit für das Fahrrad entsteht. Was die Werkzeuge angeht, so bietet der AK Metall die meisten gängigen Werkzeuge. Plan ist es, dass die Minister Zugang zu diesem Erhalten und die Wartung selber durchführen können, oder beim Werkstattabend mit Hilfe der Tutoren das Rad bei kleineren Defekten warten können. Im Wartungsheft werden auch durchgeführte Reparaturen festgehalten. Es werden nur Reparaturen durchgeführt, die nicht die kritischen Systeme des Lastenfahrrads betreffen, also weder die Bremssysteme noch den Antrieb. Diese werden durch eine Fachkraft gewartet.

Fahrradmodell

Wir wollen uns aktuell auf kein Fahrradmodell festlegen, wir haben jedoch einige Anforderungen an die wir uns bei der späteren Auswahl des eigentlichen Modells halten wollen:

  • Langlebigkeit der Komponenten
    • Nabenschaltung mit Antriebsriemen
    • Hydraulikscheibenbremsen
  • elektrischer Antrieb
    • Zwar ist Karlsruhe flach, aber ein elektrischer Antrieb macht ein Lastenrad bei großen Lasten deutlich universeller und ermöglicht es auch weniger trainierten Fahrradfahrer*innen mit einer großen Last eine gewisse Geschwindigkeit zu halten.
  • großer Stauraum
    • Sollte Offensichtlich sein ^^

Nutzungsbedingungen

Hier sind die vorläufige Nutzungsbedungen Achtung: Vorläufig

Kostenabschätzung

Die Kosten orientieren sich an die aktuelle Abschätzung der Nutzung und an die Erfahrungsberichte, die wir von Lastenkarle erhalten haben. Die richtigen Kosten können durchaus variiren und hängen auch davon ab, wie gut das Rad von den Bewohner*innen behandelt wird.

Abschätzung der laufenden Kosten

Dies ist eine Abschätzung der jährlichen Kosten bei hoher Benutzung.

  • Wartung durch des Bremssystems und des Antriebs durch einen Fahrradhändler: ~ 150€-250€
  • Fahrradmäntel: ~ 100€
  • Sonstige Verschleißteile: ~ 100€
  • Simkarte für GPS-Tracker: ~ 10€

Σ: 360€ - 460€ pro Jahr.

Abschätzung der einmaligen Kosten

  • Lastenfahrrad: ~6000€
  • Ersatzakku: ~600€
  • Saltovorhängeschloss: ~700€
  • Fahrradschlösser: ~300€
  • Abschließbarer Stahlschrank: ~300€
  • GPS-Tracker inkl. Sim: ~100€
  • Sonstige Kosten für Umbau usw.: ~500€

Σ: 8500€

Ggfs. Mehr um Sicherheit zu behalten falls etwas vergessen wurde, was schnell teuer werden kann. Im HHP wird vllt ein Budget von 8500€ angestrebt.

Risiken

  • zukünftige Minister und zuverlässigkeit der Minister
    • Joschka und Anton sind beide nur noch knapp ein Jahr im HaDiKo
  • Haftung für den Verein bei grober Fahrlässigkeit
  • Kosten im Worstcase: Anschaffungskosten des Fahrrads, falls der Schadensverursacher nicht zahlen kann.
  • Wird das Fahrrad von genug Leuten genutzt, wenn es eine verpflichtende Einführung und 50€ Kaution gibt?
  • Fehlende Haftpflicht bei einigen Bewohnern
    • Bewohner müssen selber für Kosten bei Schäden aufkommen --> Abschreckung?
  • Nicht Benutzbarkeit durch zu viele Schäden am Rad
    • sollten die Bewohner zu viele Schäden verursachen so kann es sein, dass es quasi immer in Reperatur ist