Wohnzeitpunkte bekommt man für Engagement in der Selbstverwaltung gut geschrieben. Durch Wohnzeitpunkten kann man im Hadiko länger als 10 Semester wohnen. Der Wohnzeitausschuss überprüft vor den Hausparlamenten eines jeden Semester die Anzahl der Wohnzeitpunkte für jeden ordentlichen Bewohner welcher mehr als 10 Semester in einem staatlich geförderten Wohnheim wohnt. Diejenigen Bewohner die nicht genügend Wohnzeitpunkte besitzen werden dann zur Kündigung vorgeschlagen.

Benötige Wohnzeitpunkte pro überziehendes Semester

Wenn ein Bewohner länger als 10. Semester im HaDiKo wohnt, verbraucht dieser pro Semester eine festgelegte Anzahl an Wohnzeitpunkten von seinem Wohnzeitpunktekonto. Diese sind: Laut Belegungsordung §13 (3) (Stand: August 2016)

 

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Wohnsemester Punkte
11-14 1
15-18 2
19 und mehr 3

Punktevergabe

Nachzulesen in der HeimGO.

SV-Amt Gutschrift an Wohnzeitpunkten pro Semester
Kontrollrat - ÄRa 5
Kontrollrat - WZA 4
Kontrollrat 3
Barmannschaft 2
Barvermieter 3
Belegungsausschuss 3
Belegungsausschuss - Aktenführer 6
Belegungsausschuss - Sprecher 4
Datenschutzbeauftragter 3
Datenschutzbeauftragter - Stellvertreter 3
Getränkelieferant 4
Finanzreferent 8
Flursprecher 1
HaDiNet - Kassenführer oder Sprecher 4
HaDiNet - Tutor 3
Haussprecher 8
HEIDI-Admin 3
Minister eines hausinternen Amtes 1
KA - Stellvertreter 1
KA - Vertreter 2
Kassenführer von von Fluren ausgeführten Ämtern 1
Kassenprüfer 1
Oberkassenprüfer 2
Minister 1
Sozialausschuss 3
Tutor in einem AK 2
Verwaltungsmitglied des Wohnheim e.V. 2
Vorstandsmitlied des Wohnheim e.V. 2
1. & 2. Vorstand des HaDiKo e.V. 6
Waschmaschinenminister 3