Belegungswunsch

Version vom 22. November 2014, 16:12 Uhr von 2001:7c0:409:8e9e:1522:f722:92fd:e906 (Diskussion) (Belegungswunsch BA)
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Der Belegungsausschuss legt auf der Zimmerverteilung fest, welches Zimmer für welchen Bewohner reserviert wird. Flure können einen Belegungswunsch für Neueinzügler stellen. Ein Vordruck befindet sich unten.

Mit dem Belegungswunsch geben die Bewohner eines Flures dem Belegungsausschuss bekannt, dass der Einzug eines neuen Bewohners auf ihren Flur gewünscht wird. Der Belegungswunsch soll drei (3) Tage vor der Zimmerverteilung in den rosa BA-Briefkasten im Erdgeschoss des Gebäudes K1 eingeworfen werden. Die Zimmerverteilung kann frühestens sechs (6) Tage nach dem Aufnahmegespräch stattfinden (Rückmeldefrist).

Die HeimGO definiert Verteilungsregeln für die Zimmerverteilung des BA. Diese Verteilungsregeln haben Vorrang vor Belegungswünschen. Wenn ein Belegungswunsch mit diesen Verteilungsregeln verträglich ist, dann muss er umgesetzt werden (soweit möglich).