Musikzimmer
Das Musikzimmer befindet sich im Keller des K4, gegenüber dem Poolraum.
Im Musikzimmer steht ein durchschnittliches Klavier (Pianino), für dessen regelmäßige Stimmung der AK Kultur sorgt, sowie andere Instrumente.
Für das Musikzimmer gilt die Nutzungsordnung des AK Kultur. Die unten aufgeführten Regeln sind umformuliert und vereinfacht.
Zugang
Für den Zugang braucht man einen elektronischen Schlüssel. Dieser muss auch für die Musikzimmer freigeschaltet werden. Siehe dazu die Regelungen auf der Seite des AK Kultur, der den Raum verwaltet.
Allemeine Regeln für die Nutzung der Musikzimmer
Die Musikzimmer müssen sauber und ordentlich gehalten werden. Rauchen und Alkoholkonsum sind verboten.
Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln und dürfen aus den Musikzimmern nicht entfernt werden.
Bei Überschneidungen in der Nutzung eines Musikzimmers soll diese nach spätestens 2 Stunden für andere Nutzer freigegeben werden. Konfliktfälle regelt der AK Kultur.
Achtung: Beim Verlassen der Musikzimmer soll man sorgfältig abschließen und nicht nur die Tür zuziehen.
Spezifische Regeln für die Nutzung des Musikzimmers
Das Musikzimmer ist schallisoliert, aber exzessive Lautstärke muss während der Nachtruhe von 22 Uhr bis 10 Uhr vermieden werden. Bei Beschwerden während dieser Zeit muss die Nutzung des Musikzimmers unverzüglich beendet werden.
Die Benutzung von Schlag- und elektronisch verstärkten Instrumenten ist während der Nachtruhe nicht erlaubt.
Lagerung von Instrumenten
Instrumente dürfen nach Absprache mit dem AK Kultur im Musikzimmer gelagert werden, sind dann allerdings für jeden Nutzer des Musikzimmers frei verwendbar. Der AK Kultur übernimmt keine Haftung für in den Musikzimmern gelagerte Instrumente.
Details können dem §6 der Nutzungsordnung entnommen werden.