Vergütung: Unterschied zwischen den Versionen
Hausparlament-E-Mail-Adresse; typo, Formatierung |
K Entsprechend der Vergütungsordnung angepasst. |
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Dabei ist es vollkommen OK, den Bericht schon vor Ablauf des Halbjahres zu veröffentlichen, wenn z.B. in den letzten Wochen keine besonderen Vorkommnisse mehr zu erwarten sind. | Dabei ist es vollkommen OK, den Bericht schon vor Ablauf des Halbjahres zu veröffentlichen, wenn z.B. in den letzten Wochen keine besonderen Vorkommnisse mehr zu erwarten sind. | ||
Zuletzt ist die gewünschte Aufteilung der Wohnzeitpunkte dem [[Ältestenrat]] mitzuteilen. Bei Ministerien, die von einer Person geführt werden ist dies nicht notwendig. Wird eine Aufteilung nicht bis zum Ende des Monats nach dem Vergütungszeitraum an den Ältestenrat geschickt, so wird von diesem am letzten Tag der Frist eine E-Mail an die jeweiligen Gremien verschickt. Die jeweiligen Gremien haben dann eine Frist von zehn Tagen, um die Vergütung nachzureichen. Geschieht dies nicht, so | Zuletzt ist die gewünschte Aufteilung der Wohnzeitpunkte dem [[Ältestenrat]] mitzuteilen. Bei Ministerien, die von einer Person geführt werden ist dies nicht notwendig. Wird eine Aufteilung nicht bis zum Ende des Monats nach dem Vergütungszeitraum an den Ältestenrat geschickt, so wird von diesem am letzten Tag der Frist eine E-Mail an die jeweiligen Gremien verschickt. Die jeweiligen Gremien haben dann eine Frist von zehn Tagen, um die Vergütung nachzureichen. Geschieht dies nicht, so wird nicht vergütet. Gibt es Uneinigkeiten im Gremium über die Vergütung, so kann dies dem Ältestenrat per Email mitgeteilt werden, der daraufhin über die Verteilung entscheidet. | ||
==Tätigkeitsberichte== | ==Tätigkeitsberichte== | ||
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Jedes Vereinsmitglied, das mit der Arbeit eines Amtes oder Gremiums nicht zufrieden war, kann Einspruch gegen eine Vergütung einlegen. | Jedes Vereinsmitglied, das mit der Arbeit eines Amtes oder Gremiums nicht zufrieden war, kann Einspruch gegen eine Vergütung einlegen. | ||
Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils | Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils bis einschließlich des 11. Februars bzw. Augusts) ein Antrag beim [[Vorstand]] zu stellen, am einfachsten per E-Mail an [mailto:ka@hadiko.de ka@hadiko.de]. Über die Vergütung entscheidet dann der [[Kollegausschuss]]. | ||
== Höhe der Vergütung == | == Höhe der Vergütung == | ||