Janic.beck (Diskussion | Beiträge)
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'''Allgemein:'''  
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Die K3-Bar kann nur von SV-Mitgliedern oder Bewohnern mit einem SV-Mitglied als Bürge gemietet werden.  
Die K3-Bar kann nur von SV-Mitgliedern oder Bewohnern mit einem SV-Mitglied als Bürge gemietet werden. Tutoren und Flursprecher zählen nicht als SV-Mitglieder.  


Bei der Vermietung fällt eine Abnutzungspauschale(Miete) von '''30''' Euro, eine Verzehrpauschale(Mindestbetrag der Getränkerechnung) von '''20''' Euro und eine Kaution von '''300''' Euro an.
Bei der Vermietung fällt eine Abnutzungspauschale(Miete) von '''30''' Euro, eine Verzehrpauschale(Mindestbetrag der Getränkerechnung) von '''20''' Euro und eine Kaution von '''300''' Euro an.