K3 Bar: Unterschied zwischen den Versionen
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Die K3-Bar kann nur von SV-Mitgliedern oder Bewohnern mit einem SV-Mitglied als Bürge gemietet werden. | Die K3-Bar kann nur von SV-Mitgliedern oder Bewohnern mit einem SV-Mitglied als Bürge gemietet werden. Tutoren und Flursprecher zählen nicht als SV-Mitglieder. | ||
Bei der Vermietung fällt eine Abnutzungspauschale(Miete) von '''30''' Euro, eine Verzehrpauschale(Mindestbetrag der Getränkerechnung) von '''20''' Euro und eine Kaution von '''300''' Euro an. | Bei der Vermietung fällt eine Abnutzungspauschale(Miete) von '''30''' Euro, eine Verzehrpauschale(Mindestbetrag der Getränkerechnung) von '''20''' Euro und eine Kaution von '''300''' Euro an. | ||