D4 FlurGO: Unterschied zwischen den Versionen

Tim.samorei (Diskussion | Beiträge)
K Widerspruch zu §15 1
Michael.behrens (Diskussion | Beiträge)
Elternschutzgesetz
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(4) Die geplante Produktion von Flurbabys ist von der Flursitzung zu genehmigen.
(4) Die geplante Produktion von Flurbabys ist von der Flursitzung zu genehmigen.


==== §25 Änderung der FlurGO ====
==== §25 Elternschutzgesetz ====
(1) Kinder haften für ihre Eltern.
 
(2) Im Falle eines Besuchs durch die Eltern oder andere "erwachsene" Personen ist eine Sicherung der D4 Küche möglich.
 
(3) Diese Sicherung ist höchstens 24h vor der planmäßigen Ankunftszeit einzuleiten und muss mindestens 24h nach der Abreise der "erwchsenen" Person rückgebaut werden.
 
(4) Eine Sicherung hat in der Flurgruppe kommuniziert zu werden.
 
==== §26 Änderung der FlurGO ====
(1) Die Flursitzung hat über Änderungen dieser Flur-Geschäftsordnung zu beschließen
(1) Die Flursitzung hat über Änderungen dieser Flur-Geschäftsordnung zu beschließen