D4 FlurGO: Unterschied zwischen den Versionen
K Widerspruch zu §15 1 |
Elternschutzgesetz |
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(4) Die geplante Produktion von Flurbabys ist von der Flursitzung zu genehmigen. | (4) Die geplante Produktion von Flurbabys ist von der Flursitzung zu genehmigen. | ||
==== §25 Änderung der FlurGO ==== | ==== §25 Elternschutzgesetz ==== | ||
(1) Kinder haften für ihre Eltern. | |||
(2) Im Falle eines Besuchs durch die Eltern oder andere "erwachsene" Personen ist eine Sicherung der D4 Küche möglich. | |||
(3) Diese Sicherung ist höchstens 24h vor der planmäßigen Ankunftszeit einzuleiten und muss mindestens 24h nach der Abreise der "erwchsenen" Person rückgebaut werden. | |||
(4) Eine Sicherung hat in der Flurgruppe kommuniziert zu werden. | |||
==== §26 Änderung der FlurGO ==== | |||
(1) Die Flursitzung hat über Änderungen dieser Flur-Geschäftsordnung zu beschließen | (1) Die Flursitzung hat über Änderungen dieser Flur-Geschäftsordnung zu beschließen | ||