Vergütung: Unterschied zwischen den Versionen
Thomas |
→Einspruch gegen eine Vergütung: das dass |
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==Einspruch gegen eine Vergütung== | ==Einspruch gegen eine Vergütung== | ||
Jedes Vereinsmitglied, | Jedes Vereinsmitglied, das mit der Arbeit eines Amtes oder Gremiums nicht zufrieden war, kann Einspruch gegen eine Vergütung einlegen. | ||
Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils zum 10. Februar bzw. August) ein Antrag beim [[Vorstand]] zu stellen, am einfachsten per E-Mail an [mailto:ka@hadiko.de ka@hadiko.de]. Über die Vergütung entscheidet dann der [[Kollegausschuss]]. | Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils zum 10. Februar bzw. August) ein Antrag beim [[Vorstand]] zu stellen, am einfachsten per E-Mail an [mailto:ka@hadiko.de ka@hadiko.de]. Über die Vergütung entscheidet dann der [[Kollegausschuss]]. | ||