Vergütung: Unterschied zwischen den Versionen

Thomas
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==Einspruch gegen eine Vergütung==
==Einspruch gegen eine Vergütung==
Jedes Vereinsmitglied, dass mit der Arbeit eines Amtes oder Gremiums nicht zufrieden war, kann Einspruch gegen eine Vergütung einlegen.
Jedes Vereinsmitglied, das mit der Arbeit eines Amtes oder Gremiums nicht zufrieden war, kann Einspruch gegen eine Vergütung einlegen.


Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils zum 10. Februar bzw. August) ein Antrag beim [[Vorstand]] zu stellen, am einfachsten per E-Mail an [mailto:ka@hadiko.de ka@hadiko.de]. Über die Vergütung entscheidet dann der [[Kollegausschuss]].
Hierzu ist bis spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist für die Tätigkeitsberichte (also jeweils zum 10. Februar bzw. August) ein Antrag beim [[Vorstand]] zu stellen, am einfachsten per E-Mail an [mailto:ka@hadiko.de ka@hadiko.de]. Über die Vergütung entscheidet dann der [[Kollegausschuss]].