Selbstverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

Angelo.aracri (Diskussion | Beiträge)
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Der Kollegausschuss (KA) ist das höchste Gremium der SV. Jedes Haus entsendet seiner Bewohnerzahl entsprechend KA-Vertreter (K1 drei, K2 vier, K3-K5 je drei). Zusammen mit den Haussprechern und dem Vorstand des HaDiKo e.V. besprechen sie unter der Aufsicht des Ältestenrat alle heimweiten Angelegenheiten.
Der Kollegausschuss (KA) ist das höchste Gremium der SV. Jedes Haus entsendet seiner Bewohnerzahl entsprechend KA-Vertreter (K1 drei, K2 vier, K3-K5 je drei). Zusammen mit den Haussprechern und dem Vorstand des HaDiKo e.V. besprechen sie unter der Aufsicht des Ältestenrat alle heimweiten Angelegenheiten.


Als Leitfaden und Struktur für alle Entscheidungen, Befugnisse und Möglichkeiten innerhalb des Hadiko e.V., und entsprechend auf dem KA, dienen die [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/Satzung_Ordnungen.pdf Satzung und Ordnungen].
Als Leitfaden und Struktur für alle Entscheidungen, Befugnisse und Möglichkeiten innerhalb des Hadiko e.V., und entsprechend auf dem KA, dienen die [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/Satzung_Ordnungen.pdf Satzung und Ordnungen].
 
Der KA entsendet einen Teil seiner Mitglied in den [[Vergütungsausschuss]], der u. a. für die Vergabe von [[Wohnzeitpunkt]]en verantwortlich ist.


== Belegungsausschuss ==
== Belegungsausschuss ==