Grillplatz K4: Unterschied zwischen den Versionen
Haddel (Diskussion | Beiträge) →Gebührenordnung: Weitere Schäden am Grillplatz müssen auch von der Kaution beglichen werden. |
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# Wollen sich mehrere Bewohner die Nutzung des Grills teilen, so ist dies unter ihnen auszumachen; dem Verwalter gegenüber gibt es stets nur einen Nutzer. | # Wollen sich mehrere Bewohner die Nutzung des Grills teilen, so ist dies unter ihnen auszumachen; dem Verwalter gegenüber gibt es stets nur einen Nutzer. | ||
# Um die Kaution zurück zu erhalten ist der Grill mit Ausnahme der Feuerfässer vom Nutzer '''aufgeräumt und besenrein''' zu hinterlassen. Ebenso ist ausgeliehenes Material zu reinigen. | # Um die Kaution zurück zu erhalten ist der Grill mit Ausnahme der Feuerfässer vom Nutzer '''aufgeräumt und besenrein''' zu hinterlassen. Ebenso ist ausgeliehenes Material zu reinigen. | ||
# Beschädigung oder/und Verlust von ausgeliehenem Material | # Beschädigung oder/und Verlust von ausgeliehenem Material, dem Grill oder sonstige während der Reservierung verursachten Schäden führen zum Verlust der Kaution entsprechend der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. | ||
# Unvollständige Reinigung des Materials oder/und des Grills führen zum Verlust von 50€ der Kautionssumme. Dieser Betrag darf vom Verwalter des Grills als Belohnung für eine entsprechende Reinigung ausgelobt werden. | # Unvollständige Reinigung des Materials oder/und des Grills führen zum Verlust von 50€ der Kautionssumme. Dieser Betrag darf vom Verwalter des Grills als Belohnung für eine entsprechende Reinigung ausgelobt werden. | ||
# Die '''Feuerfässer''' dürfen ausschließlich für Lagerfeuer und Entsorgung der Kohlereste verwendet werden. | # Die '''Feuerfässer''' dürfen ausschließlich für Lagerfeuer und Entsorgung der Kohlereste verwendet werden. | ||