AK Kultur: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn man die Musikräume verlässt, soll man sie sorgfältig abschließen. Es reicht nicht einfach die Tür zuzuziehen.
Wenn man die Musikräume verlässt, soll man sie sorgfältig abschließen. Es reicht nicht einfach die Tür zuzuziehen.
Pflichte der Zugangsberechtigten werden bei der Genehmigung der [[:Datei:Nutzungsordnung Musikraeume.pdf|Nutzungsordnung]] ergänzt. Als Einblick: Zugangsberechtigte sollen auf der Interessentenversammlung des [[AK Kultur]] anwesend sein, oder den AK auf eine andere, vom AK festzulegende Weise unterstützen.


Für weitere, spezifische Regelungen siehe [[Klavierzimmer]] und [[Musikzimmer]].
Für weitere, spezifische Regelungen siehe [[Klavierzimmer]] und [[Musikzimmer]].