AK Kultur: Unterschied zwischen den Versionen
Ergänzungen |
Tausch Nutzungsordnung Link |
||
| Zeile 48: | Zeile 48: | ||
== Musikräume == | == Musikräume == | ||
Für die Nutzer der Musikräume gilt die [[ | Für die Nutzer der Musikräume gilt die [[:Datei:Nutzungsordnung Musikraeume.pdf|Nutzungsordnung]] des [[AK Kultur]]. Im folgenden werden die Regelungen vereinfacht erklärt. | ||
Für den Zugang zu den Musikräumen braucht man einen [[Transponder]], der beim [[HaDiNet/Betreuung|HaDiNet-Support]] zu erhalten ist. Dieser muss auch für die Musikzimmer freigeschaltet werden. Die Freischaltung erfolgt auf formlosen Antrag an den [[AK Kultur]] (siehe Email-Adresse unter [[#Kontakt und Mitmachen|Kontakt]]). Voraussetzung ist eine Einweisung durch ein Tutor in die Einrichtungen der Musikräume. Die Freischaltung wird auf Antrag des AK beim Vorstand gemacht, und dauert offiziell 4-6 Wochen. Auf diesen Zeitdauer kann der AK kein Einfluss nehmen. | Für den Zugang zu den Musikräumen braucht man einen [[Transponder]], der beim [[HaDiNet/Betreuung|HaDiNet-Support]] zu erhalten ist. Dieser muss auch für die Musikzimmer freigeschaltet werden. Die Freischaltung erfolgt auf formlosen Antrag an den [[AK Kultur]] (siehe Email-Adresse unter [[#Kontakt und Mitmachen|Kontakt]]). Voraussetzung ist eine Einweisung durch ein Tutor in die Einrichtungen der Musikräume. Die Freischaltung wird auf Antrag des AK beim Vorstand gemacht, und dauert offiziell 4-6 Wochen. Auf diesen Zeitdauer kann der AK kein Einfluss nehmen. | ||
Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Andere Personen dürfen nur unter Aufsicht mitgenommen werden. Für die Bestimmung der Haftung der Nutzer, siehe die [[ | Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Andere Personen dürfen nur unter Aufsicht mitgenommen werden. Für die Bestimmung der Haftung der Nutzer, siehe die [[:Datei:Nutzungsordnung Musikraeume.pdf|Nutzungsordnung]]. | ||
Natürlicherweise gilt es, die Musikräume sauber und ordentlich zu halten, weil man die selbst auch in diesem Zustand finden möchte. | Natürlicherweise gilt es, die Musikräume sauber und ordentlich zu halten, weil man die selbst auch in diesem Zustand finden möchte. | ||
| Zeile 58: | Zeile 58: | ||
Wenn man die Musikräume verlässt, soll man sie sorgfältig abschließen. Es reicht nicht einfach die Tür zuzuziehen. | Wenn man die Musikräume verlässt, soll man sie sorgfältig abschließen. Es reicht nicht einfach die Tür zuzuziehen. | ||
Pflichte der Zugangsberechtigten werden bei der Genehmigung der [[ | Pflichte der Zugangsberechtigten werden bei der Genehmigung der [[:Datei:Nutzungsordnung Musikraeume.pdf|Nutzungsordnung]] ergänzt. Als Einblick: Zugangsberechtigte sollen auf der Interessentenversammlung des [[AK Kultur]] anwesend sein, oder den AK auf eine andere, vom AK festzulegende Weise unterstützen. | ||
Für weitere, spezifische Regelungen siehe [[Klavierzimmer]] und [[Musikzimmer]]. | Für weitere, spezifische Regelungen siehe [[Klavierzimmer]] und [[Musikzimmer]]. | ||