Plakate: Unterschied zwischen den Versionen

Andras.nemeth (Diskussion | Beiträge)
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== K1 ==
== K1 ==
===Schwarzes Brett (Werbung)===
Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich
des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze
Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen
dürfen. Es gelten folgende Regeln:
====Allgemeine Regeln====
* Plakate dürfen maximale Größe A3 haben.
* Es dürfen keine Plakate überhangen werden.
* Plakate die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden.
* Grundsätzlich sind interne Aushänge der Werbung externer zu bevorzugen.
* Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher.
* Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden.
====Externe Werbung====
* Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden.
* Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen.
* Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet.
* Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e.V. oder V.e.V. aufgehängt wird.
====Werbung von Bars und AKs====
*Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten.


== K2 ==
== K2 ==