Plakate: Unterschied zwischen den Versionen
Korrektur der Kategorie |
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== K1 == | == K1 == | ||
===Schwarzes Brett (Werbung)=== | |||
Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich | |||
des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze | |||
Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen | |||
dürfen. Es gelten folgende Regeln: | |||
====Allgemeine Regeln==== | |||
* Plakate dürfen maximale Größe A3 haben. | |||
* Es dürfen keine Plakate überhangen werden. | |||
* Plakate die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden. | |||
* Grundsätzlich sind interne Aushänge der Werbung externer zu bevorzugen. | |||
* Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher. | |||
* Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden. | |||
====Externe Werbung==== | |||
* Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden. | |||
* Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen. | |||
* Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet. | |||
* Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e.V. oder V.e.V. aufgehängt wird. | |||
====Werbung von Bars und AKs==== | |||
*Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten. | |||
== K2 == | == K2 == | ||