Vereinsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Einführung der neuen [[Satzung]] im September 2013 haben wir auch die Möglichkeit, vereinsinterne Streitigkeiten auch vereinsintern zu klären. Der deutsche Gesetzgeber gibt den Vereinen diese Möglichkeit an die Hand, man muss dies aber auch in der Satzung entsprechend ausführen. In unserer Satzung sind die Ausführungen zum Vereinsgericht in § 19 geregelt. Das Vereinsgericht ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder Vereinsgremien/-organen.  
Mit der Einführung der neuen Satzung im September 2013 haben wir auch die Möglichkeit, vereinsinterne Streitigkeiten auch vereinsintern zu klären. Der deutsche Gesetzgeber gibt den Vereinen diese Möglichkeit an die Hand, man muss dies aber auch in der Satzung entsprechend ausführen. In unserer Satzung sind die Ausführungen zum Vereinsgericht in § 19 geregelt. Das Vereinsgericht ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder Vereinsgremien/-organen.  
== Ablauf ==
== Ablauf ==
Jedes Vereinsmitglied kann das Vereinsgericht anrufen und Anträge einreichen. Bei hinreichendem Verdacht eröffnet der Vorstand dann das Verfahren und es kommt zu einer Hauptverhandlung. Das Vereinsgericht kann aber auch in nicht öffentlicher Sitzung Beschlüsse fällen.
Jedes Vereinsmitglied kann das Vereinsgericht anrufen und Anträge einreichen. Bei hinreichendem Verdacht eröffnet der Vorstand dann das Verfahren und es kommt zu einer Hauptverhandlung. Das Vereinsgericht kann aber auch in nicht öffentlicher Sitzung Beschlüsse fällen.
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Auch hier lohnt ein Blick in die Satzung (§ 19 Absatz 3). Der Vorstand ist mit einem Mitglied vertreten, der dann auch den Vorsitz des Vereinsgerichtes übernimmt. Der [[erweiterter Vorstand|erweiterte Vorstand]] und der [[Ältestenrat]] bestimmen jeweils zwei weitere Mitglieder. Dies können beliebige Vereinsmitglieder sein. Das Vereinsgericht setzt sich somit aus 5 Richtern zusammen.
Auch hier lohnt ein Blick in die Satzung (§ 19 Absatz 3). Der Vorstand ist mit einem Mitglied vertreten, der dann auch den Vorsitz des Vereinsgerichtes übernimmt. Der [[erweiterter Vorstand|erweiterte Vorstand]] und der [[Ältestenrat]] bestimmen jeweils zwei weitere Mitglieder. Dies können beliebige Vereinsmitglieder sein. Das Vereinsgericht setzt sich somit aus 5 Richtern zusammen.


Wichtig ist, dass die Richter weder den Klägern noch den Angeklagten zuzurechnen sind.
Wichtig ist, dass die Richter weder den Klägern noch den Angeklagten zuzurechnen sind und auch sonst kein engeres Verhältnis mit einer der Parteien haben.
=== Hauptverhandlung ===
=== Hauptverhandlung ===
Dem Angeklagten ist Zeit und Gelegenheit zu geben, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und entlasten. Dafür setzt der Vorsitzende Richter zusammen mit seinen beigeordneten Richtern einen Termin für die Hauptverhandlung fest und verschickt an alle Beteiligten eine Ladung dazu. Kläger und Beklagte können zusätzliche Zeugen beibringen. Es kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Der Angeklagte kann auch eine schriftliche Erklärung abgeben, zum Beispiel wenn er aus wichtigen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann.
Dem Angeklagten ist Zeit und Gelegenheit zu geben, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und entlasten. Dafür setzt der Vorsitzende Richter zusammen mit seinen beigeordneten Richtern einen Termin für die Hauptverhandlung fest und verschickt an alle Beteiligten eine Ladung dazu. Kläger und Beklagte können zusätzliche Zeugen beibringen. Es kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Der Angeklagte kann auch eine schriftliche Erklärung abgeben, zum Beispiel wenn er aus wichtigen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann.
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Das Vereinsgericht kann Strafen auch zur Bewährung aussetzen. Dabei sind Bewährungsauflagen zu erfüllen, die in der Regel für milder empfunden werden, als die ursprüngliche Strafe. Für die Erfüllung der Bewährungsauflagen ist der Verurteilte selbst verantwortlich.
Das Vereinsgericht kann Strafen auch zur Bewährung aussetzen. Dabei sind Bewährungsauflagen zu erfüllen, die in der Regel für milder empfunden werden, als die ursprüngliche Strafe. Für die Erfüllung der Bewährungsauflagen ist der Verurteilte selbst verantwortlich.


Eine mögliche Bewährungsauflage ist die Ableistung von Arbeitsstunden für die [[Selbstverwaltung]] (SV-Stunden). Der Zusatz "nach Maßgabe des erweiterten Vorstandes" bedeutet, dass der erweiterte Vorstand über die Anrechung der geleisteten Arbeit auf die SV-Stunden entscheidet. Du kannst dir selbst Aufgaben und Arbeiten suchen, mit denen du die Arbeit der Selbstverwaltung unterstützst oder die Wohnqualität im HaDiKo verbesserst. Wichtig ist, dass du '''vorher''' den erweiterten Vorstand informierst und nach der Anrechenbarkeit auf die SV-Stunden fragst. Der erweiterte Vorstand hat meistens auch selbst einige Aufgaben, die er dir Vorschlagen kann. Dazu zählen zum Beispiel Helfen Hausfesten oder beim Fahrrad/Schrött räumen.
Eine mögliche Bewährungsauflage ist die Ableistung von Arbeitsstunden für die [[Selbstverwaltung]] (SV-Stunden). Der Zusatz "nach Maßgabe des erweiterten Vorstandes" bedeutet, dass der [[erweiterte Vorstand]] über die Anrechung der geleisteten Arbeit auf die SV-Stunden entscheidet. Du kannst dir selbst Aufgaben und Arbeiten suchen, mit denen du die Arbeit der Selbstverwaltung unterstützst oder die Wohnqualität im HaDiKo verbesserst. Wichtig ist, dass du '''vorher''' den erweiterten Vorstand informierst und nach der Anrechenbarkeit auf die SV-Stunden fragst. Der erweiterte Vorstand hat meistens auch selbst einige Aufgaben, die er dir Vorschlagen kann. Dazu zählen zum Beispiel Helfen bei Hausfesten oder beim Fahrrad/Schrott räumen.


Damit die ursprüngliche Strafe abgewendet wird, müssen '''alle''' Bewährungsauflagen (z.B. alle SV-Stunden) innerhalb der gesetzten Frist vollständig erfüllt sein.
Damit die ursprüngliche Strafe abgewendet wird, müssen '''alle''' Bewährungsauflagen (z.B. alle SV-Stunden) innerhalb der gesetzten Frist vollständig erfüllt sein.
== Berufung ==
== Berufung ==
Gegen das Urteil oder den Ablehnungsbeschluss kann Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist zu begründen. Ebenso ist die schriftliche Erklärung eines Mitgliedes des [[Kollegausschuss|Kollegausschusses]] beizubringen, der die Behandlung der Berufung vor dem Kollegausschuss unterstütz. Für den Antrag auf Berufung hat man bis zu zehn Tage nach der schriftlichen Mitteilung des Urteils Zeit. Dannach wird das Urteil wirksam und wird vollzogen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Berufung erfüllt sind, wird das Berufungsgericht angerufen. Das Berufungsgericht wird von den Mitgliedern des Kollegausschusses gebildet, wobei der Ältestenrat nur beratend, also ohne Stimmrecht, teilnimmt. Das Berufungsgericht ist vereinsintern die letzte Instanz
Gegen das Urteil oder den Ablehnungsbeschluss kann Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist zu begründen. Ebenso ist die schriftliche Erklärung eines Mitgliedes des [[Kollegausschuss|Kollegausschusses (KA)]] beizubringen, der die Behandlung der Berufung vor dem Kollegausschuss unterstütz. Das heisst, das das KA-Mitglied eine erneute Aussprache befürwortet und nicht auch zwingend für eine Zustimmung des Berufungsantrages stimmt. Für den Antrag auf Berufung hat man bis zu zehn Tage nach der Mitteilung des Urteils Zeit. Innerhalb dieser Frist muss der Berufungsantrag beim [[Vorstand]] eingegangen sein. Ansonsten wird nach Verstreichen der Frist das Urteil wirksam und wird vollzogen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Berufung erfüllt sind, wird das Berufungsgericht angerufen. Das Berufungsgericht wird von den Mitgliedern des Kollegausschusses gebildet, wobei der Ältestenrat nur beratend, also ohne Stimmrecht, teilnimmt. Das Berufungsgericht ist vereinsintern die letzte Instanz
== Nichtmitglieder ==
== Nichtmitglieder ==
Das Vereinsgericht ist nur zuständig, wenn es sich bei den Beteiligten auch um Vereinsmitglieder des HaDiKo e.V. handelt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Entscheidung auch von einem anderen Organ des Vereins (Vorstand) herbeigeführt werden. Diese Entscheidung fällt meistens härter aus.
Das Vereinsgericht ist nur zuständig, wenn es sich bei den Beteiligten auch um Vereinsmitglieder des HaDiKo e.V. handelt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Entscheidung auch von einem anderen Organ des Vereins (Vorstand) herbeigeführt werden. Diese Entscheidung fällt meistens härter aus.