Miete & Kaution: Unterschied zwischen den Versionen
No-L (Diskussion | Beiträge) Miete wird von der GS eingezogen |
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Für [[Doppelbelegung]]en sind diese vom Hauptmieter zweifach zu bezahlen. | Für [[Doppelbelegung]]en sind diese vom Hauptmieter zweifach zu bezahlen. | ||
Die Miete wird von der [[Geschäftsstelle]] per SEPA-Basislastschrift eingezogen. | |||
Kann ein [[Bewohner]] kurzfristig die Miete nicht aufbringen, so besteht die Möglichkeit, vom [[Sozialausschuss]] eine [[Mietbeihilfe]] zu bekommen. | Kann ein [[Bewohner]] kurzfristig die Miete nicht aufbringen, so besteht die Möglichkeit, vom [[Sozialausschuss]] eine [[Mietbeihilfe]] zu bekommen. | ||