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Prinzipiell kann man umziehen, wenn man mindestens 6 Monate in seinem Zimmer gewohnt hat. Innerhalb eines Flures kann man nur umziehen, wenn man seit mindestens einem Jahr nicht innerhalb des Flures umgezogen ist. | Prinzipiell kann man umziehen, wenn man mindestens 6 Monate in seinem Zimmer gewohnt hat. Innerhalb eines Flures kann man nur umziehen, wenn man seit mindestens einem Jahr nicht innerhalb des Flures umgezogen ist. | ||
Dazu ist es notwendig, einen Umzugsantrag mit Unterschriftenliste des Zielflures bis vier Wochen vor dem gewünschten Umzugstermin beim BA abzugeben. Mindestens 50% der Flurbewohner müssen mit dem Umzug einverstanden sein. | Dazu ist es notwendig, einen [[Media:Umzugsantrag.pdf|Umzugsantrag]] mit Unterschriftenliste des Zielflures bis vier Wochen vor dem gewünschten Umzugstermin beim BA abzugeben. Mindestens 50% der Flurbewohner müssen mit dem Umzug einverstanden sein. | ||
Bevor Du umziehst solltest Du allerdings überprüfen, ob durch Deinen Umzug auf dem neuen Flur eventuell Quoten (siehe HeimGO Teil 5 §6.2) verletzt werden und Du also einen entsprechenden Antrag stellen musst. | Bevor Du umziehst solltest Du allerdings überprüfen, ob durch Deinen Umzug auf dem neuen Flur eventuell Quoten (siehe HeimGO Teil 5 §6.2) verletzt werden und Du also einen entsprechenden Antrag stellen musst. | ||
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Für den Arbeitsaufwand der Hausmeister wird eine kleine Umzugsgebühr von 15€ fällig, diese wird mit der Miete eingezogen. | Für den Arbeitsaufwand der Hausmeister wird eine kleine Umzugsgebühr von 15€ fällig, diese wird mit der Miete eingezogen. | ||