Vereinsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Anträge sind zu begründen und dann an den [[Vorstand]] zu schicken. Dies kann man per E-Mail oder auch per Post/Hauspost erledigen. | Die Anträge sind zu begründen und dann an den [[Vorstand]] zu schicken. Dies kann man per E-Mail oder auch per Post/Hauspost erledigen. | ||
=== Zusammensetzung des Vereinsgericht === | === Zusammensetzung des Vereinsgericht === | ||
Auch hier lohnt ein Blick in die Satzung (§ 19 Absatz 3). Der Vorstand ist mit einem Mitglied vertreten, der dann auch den Vorsitz des Vereinsgerichtes übernimmt. Der [[erweiterter Vorstand|erweiterte Vorstand]] und der [[Ältestenrat]] bestimmen jeweils zwei weitere Mitglieder. Dies können beliebige Vereinsmitglieder sein. Das Vereinsgericht setzt sich somit aus 5 Richtern zusammen. | Auch hier lohnt ein Blick in die Satzung (§ 19 Absatz 3). Der Vorstand ist mit einem Mitglied im Gericht vertreten, der dann auch den Vorsitz des Vereinsgerichtes übernimmt. Der [[erweiterter Vorstand|erweiterte Vorstand]] und der [[Ältestenrat]] bestimmen jeweils zwei weitere Mitglieder. Dies können beliebige Vereinsmitglieder sein. Das Vereinsgericht setzt sich somit aus 5 Richtern zusammen. | ||
Wichtig ist, dass die Richter weder den Klägern noch den Angeklagten zuzurechnen sind und auch sonst kein engeres Verhältnis mit einer der Parteien haben. | Wichtig ist, dass die Richter weder den Klägern noch den Angeklagten zuzurechnen sind und auch sonst kein engeres Verhältnis mit einer der Parteien haben. | ||
=== Hauptverhandlung === | === Hauptverhandlung === | ||
Dem Angeklagten ist Zeit und Gelegenheit zu geben, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und entlasten. Dafür setzt der Vorsitzende Richter zusammen mit seinen beigeordneten Richtern einen Termin für die Hauptverhandlung fest und verschickt an alle Beteiligten eine Ladung dazu. Kläger und Beklagte können zusätzliche Zeugen beibringen. Es kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Der Angeklagte kann auch eine schriftliche Erklärung abgeben, zum Beispiel wenn er aus wichtigen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann. | Dem Angeklagten ist Zeit und Gelegenheit zu geben, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und entlasten. Dafür setzt der Vorsitzende Richter zusammen mit seinen beigeordneten Richtern einen Termin für die Hauptverhandlung fest und verschickt an alle Beteiligten eine Ladung dazu. Kläger und Beklagte können zusätzliche Zeugen beibringen. Es kann auch in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Der Angeklagte kann auch eine schriftliche Erklärung abgeben, zum Beispiel wenn er aus wichtigen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen kann. | ||
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