Einladung: Unterschied zwischen den Versionen

Angleichung IV-Frist an Sitzungseinladungsfrist gemäß Ordnungen
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==Einladungsfrist==  
==Einladungsfrist==  
Die Fristen für die einzelnen Gremien sind in der [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Gremienordnung.pdf Gremienordnung] geführt: Bei den meißten Gremien - so auch bei Arbeitskreisen - beträgt diese 4 Tage. Dabei wird der Tag, an dem die Sitzung stattfindet, nicht mitgerechnet und es wird nur auf einen Tag genau (nicht etwa 4 mal 24 Stunden) gerechnet. (Vgl. [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html § 188 Abs. 1 BGB])<ref>Die Sonn- und Feiertagsregelung aus [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html § 193 BGB] trifft hier im Übrigen nicht zu.</ref>
Die Fristen für die einzelnen Gremien sind in der [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Gremienordnung.pdf Gremienordnung] geführt: Bei den meisten Gremien - so auch bei Arbeitskreisen - beträgt diese 4 Tage. Dabei wird der Tag, an dem die Sitzung stattfindet, nicht mitgerechnet und es wird nur auf einen Tag genau (nicht etwa 4 mal 24 Stunden) gerechnet. (Vgl. [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html § 188 Abs. 1 BGB])<ref>Die Sonn- und Feiertagsregelung aus [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html § 193 BGB] trifft hier im Übrigen nicht zu.</ref>


Zum Beispiel: Wenn ihr am Freitag eine Sitzung machen wollt, müsst ihr spätestens am Montag um 24:00 Uhr eingeladen haben. Da es beim Ausrechnen der Frist immer wieder zu Verwirrung kommt, haben wir das hier '''am Beispiel von 4 Tagen''' einmal gemacht:
Zum Beispiel: Wenn ihr am Freitag eine Sitzung machen wollt, müsst ihr spätestens am Montag um 24:00 Uhr eingeladen haben. Da es beim Ausrechnen der Frist immer wieder zu Verwirrung kommt, haben wir das hier '''am Beispiel von 4 Tagen''' einmal gemacht: