Doppelbelegung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Dual occupancy|Dual occupancy (English)]]
Bewohner, die ihr [[Zimmer]] für eine bestimmte Zeit mit jemandem teilen wollen, können es doppelbelegen.
Bewohner, die ihr [[Zimmer]] für eine bestimmte Zeit mit jemandem teilen wollen, können es doppelbelegen.
Dabei darf jedoch gegenüber der eigenen [[Miete]] kein Gewinn erziehlt werden und die [[Nebenkosten]] müssen doppelt bezahlt werden.
Dabei darf jedoch gegenüber der eigenen [[Miete]] kein Gewinn erzielt werden und die [[Nebenkosten]] müssen doppelt bezahlt werden.


Für Besucher muss dies grundsätzlich nicht beantragt werden, auch wenn sie ein paar Tage bleiben.
Für Besucher muss dies grundsätzlich nicht beantragt werden, auch wenn sie ein paar Tage bleiben.
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Hat man die Zustimmung erhalten, sollte man mit seinem Untermieter einen [[#Vertrag|Untermietvertrag]] abschließen.
Hat man die Zustimmung erhalten, sollte man mit seinem Untermieter einen [[#Vertrag|Untermietvertrag]] abschließen.


Während der Doppelbelegung muss nur der Hauptmieter regelmäßig seine [[Immatrikulationskontrolle|Immatrikulationsbescheinigung abgeben]].
Während der Doppelbelegung muss der Hauptmieter regelmäßig seine [[Immatrikulationskontrolle|Immatrikulationsbescheinigung abgeben]]. Die Immatrikulationsbescheinigung des Untermieters ist, falls die Untervermietung länger als 3 Monate dauert, mit dem Antrag zusammen abzugeben.


== Antrag ==
== Antrag ==
{| class="wikitable float-right hintergrundfarbe2" style="width:20em"
{| class="wikitable float-right hintergrundfarbe2" style="width:20em"
|+ Anzahl benötigter Unterschriften
|+ Anzahl benötigter Unterschriften inclusive der eigenen
|- class="hintergrundfarbe5"
|- class="hintergrundfarbe5"
! Anzahl ord. Flurbewohner !! länger als 3 Monate !! bis 3 Monate
! Anzahl ord. Flurbewohner !! länger als 3 Monate !! bis 3 Monate
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<div class="tright" style="clear:none">[[File:Antrag Doppelbelegung.pdf|mini|link={{filepath:Antrag Doppelbelegung.pdf}}|[[Media:Antrag Doppelbelegung.pdf|Antrag auf Doppelbelegung]]]]</div>
<div class="tright" style="clear:none">[[File:Antrag Doppelbelegung.pdf|mini|link={{filepath:Antrag Doppelbelegung.pdf}}|[[Media:Antrag Doppelbelegung.pdf|Antrag auf Doppelbelegung]]]]</div>
Für eine Doppelbelegungbenötigt man die Zustimmung der [[Selbstverwaltung]].
Für eine Doppelbelegungbenötigt man die Zustimmung der [[Selbstverwaltung]].
Eine Vorlage für den Antrag findet sich [[Media:Antrag Doppelbelegung.pdf|hier]].
Eine Vorlage für den Antrag findet sich [[Medium:Antrag Doppelbelegung.pdf|hier]].


Der Antrag muss enthalten:
Der Antrag muss enthalten:
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* Namen, Zimmernummern und Unterschriften der Mitbewohner
* Namen, Zimmernummern und Unterschriften der Mitbewohner
* Unterschrift des Antragstellers
* Unterschrift des Antragstellers
mit dem Antrag ist, falls die Dauer der Doppelbelegung 3 Monate überschreitet, die Immatrikulationsbescheinigung des Doppelbelegers abzugeben


=== Zustimmung Mitbewohner ===
=== Zustimmung Mitbewohner ===
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=== Antrag einreichen ===
=== Antrag einreichen ===
Der fertig unterschriebene Antrag wird an das [[Hausparlament]] gestellt, das heißt beim [[Haussprecher]] abgegeben.
Der fertig unterschriebene Antrag wird beim [[Belegungsausschuss]] abgegeben. Entweder über den pinken Briefkasten im K1 oder während der [[Belegungsausschuss#Sprechzeiten|Sprechzeiten des Belegungsausschusses]].
Das Hausparlament entscheidet dann auf seiner nächsten Sitzung über den Antrag.
 
Bei einer Dauer bis zu 3 Monaten benötigt der Antrag keine weitere Zustimmung und kann direkt beim [[Kontrollrat]] eingereicht werden.


== zweiter Mieter ==
== Zweiter Mieter ==
Ist die Doppelbelegung genehmigt, kann man mit seinem zweiten Mieter einen [[#Vertrag|Untermietvertrag]] abzuschließen.
Ist die Doppelbelegung genehmigt, kann man mit seinem zweiten Mieter einen [[#Vertrag|Untermietvertrag]] abzuschließen.
Ebenfalls sollte man nicht vergessen, mit der [[Geschäftsstelle]] die Bezahlung der doppelten [[Nebenkosten]] abzuklären.
Ebenfalls sollte man nicht vergessen, mit der [[Geschäftsstelle]] die Bezahlung der doppelten [[Nebenkosten]] abzuklären.
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Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.
Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.


'''Mit der Doppelbelegung darf kein Gewinn erziehlt werden.'''
'''Mit der Doppelbelegung darf kein Gewinn erzielt werden.'''


== Checkliste ==
== Checkliste ==
# Mit Mitbewohnern abklären
# Mit Mitbewohnern abklären
# Antrag stellen
# Antrag stellen
## ausfüllen
## Ausfüllen
## Genug Mitbewohner unterschreiben lassen
## Genug Mitbewohner unterschreiben lassen
## Antrag einreichen
## Antrag und Immatrikulationsbescheinigung des Doppelbelegers einreichen
## Auf Ergebnis des Antrags achten
## Auf Ergebnis des Antrags achten
# Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären
# Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären


[[Category:Wohnen]]
[[Category:Wohnen]]