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Prinzipiell kann man umziehen, wenn man mindestens 6 Monate in seinem Zimmer gewohnt hat. Innerhalb eines Flures kann man nur umziehen, wenn man seit mindestens einem Jahr nicht innerhalb des Flures umgezogen ist.
Prinzipiell kann man umziehen, wenn man mindestens 6 Monate in seinem Zimmer gewohnt hat. Innerhalb eines Flures kann man nur umziehen, wenn man seit mindestens einem Jahr nicht innerhalb des Flures umgezogen ist.


Dazu ist es notwendig, einen [[Medium:Umzugsantrag.pdf|Umzugsantrag]] mit Unterschriftenliste des Zielflures bis spätestens zum 15. eineinhalb Monate vor dem gewünschten Umzugstermin beim BA abzugeben. Nach Ermessen des zuständigen Aktenführers können auch spätere Anträge berücksichtigt werden, sofern für das Zimmer noch kein [[Belegungswunsch]] vorliegt und die Zimmerverteilung noch nicht stattgefunden hat. Diese ist meistens in der zweiten Woche im Monat vorher. Es ist immer empfehlenswert, schon im Vorfeld mit dem [[Belegungsausschuss |BA]] in Kontakt zu treten, wenn ein Antrag nach der oben genannten Frist ankommen wird.  
Dazu ist es notwendig, einen [[Medium:Umzugsantrag.pdf|Umzugsantrag]] mit Unterschriftenliste des Zielflures bis spätestens zum 15. eineinhalb Monate vor dem gewünschten Umzugstermin beim BA abzugeben. Die Frist dient dazu, dem bisherigen Flur die Möglichkeit zu geben, einen neuen Mitbewohner in einem Aufnahmegespräch auszuwählen. Nach Ermessen des zuständigen Aktenführers können auch spätere Anträge berücksichtigt werden, sofern für das Zimmer noch kein [[Belegungswunsch]] vorliegt und die Zimmerverteilung noch nicht stattgefunden hat. Diese ist meistens in der zweiten Woche im Monat vorher. Es ist immer empfehlenswert, schon im Vorfeld mit dem [[Belegungsausschuss |BA]] in Kontakt zu treten, wenn ein Antrag nach der oben genannten Frist ankommen wird.  


Mindestens 50% der [[Bewohner|regulären Flurbewohner]] müssen mit dem Umzug einverstanden sein. Ein Umzug innerhalb des eigenen Flures wird genauso beantragt wie ein HaDiKo-weiter Umzug und bedarf somit auch 50% der Unterschriften aller regulären Flurbewohner.
Mindestens 50% der [[Bewohner|regulären Flurbewohner]] müssen mit dem Umzug einverstanden sein. Ein Umzug innerhalb des eigenen Flures wird genauso beantragt wie ein HaDiKo-weiter Umzug und bedarf somit auch 50% der Unterschriften aller regulären Flurbewohner.
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* möglichst bereits im Vorhinein dem HaDiNet per Mail an [mailto:support@hadiko.de support@hadiko.de] mit Umzugsdatum und neuer Zimmernummer (siehe auch [[HaDiNet/FAQ#Ich ziehe um und möchte Internet auf meinem neuen Zimmer haben. Was muss ich tun?]])
* möglichst bereits im Vorhinein dem HaDiNet per Mail an [mailto:support@hadiko.de support@hadiko.de] mit Umzugsdatum und neuer Zimmernummer (siehe auch [[HaDiNet/FAQ#Ich ziehe um und möchte Internet auf meinem neuen Zimmer haben. Was muss ich tun?]])
* dem Einwohnermeldeamt, da deine Melde-/Postadresse zimmergenau ist, und allen, denen du auch sonst einen Adresswechsel mitteilen würdest
* dem Einwohnermeldeamt, da deine Melde-/Postadresse zimmergenau ist. Hier reicht eine E-Mail bzw eine Kontaktaufnahme über das [https://www.karlsruhe.de/kontakt Kontaktfeld der Stadt Karlsruhe]. Es ist keine Ummeldung nötig (außer ihr zieht ins K6 oder aus dem K6 aus, da sich hier mehr als nur der Adresszusatz ändert). Außerdem solltest allen, denen du auch sonst einen Adresswechsel mitteilen würdest deine neue Adresse geben.
* bei Flurwechsel: den "GEZ", da bzgl. der Rundfunkgebühren der Flur als Wohnung zählt
* bei Flurwechsel: den "GEZ", da bzgl. der Rundfunkgebühren der Flur als Wohnung zählt